SPD Wendlingen am Neckar

Landesregierung beschließt: Mieterhöhungen sollen in Stadt Wendlingen begrenzt werden

Veröffentlicht am 29.03.2015 in Ortsverein

Nachdem die Landesregierung eine Rechtsverordnung zur Absenkung der sogenannten Kappungsgrenze für die öffentliche Anhörung freigegeben hat, weist der SPD-Ortsverein darauf hin, dass damit Mieterhöhungen in der Stadt Wendlingen in Zukunft stärker eingeschränkt werden sollen. Innerhalb von drei Jahren sind dann nicht mehr 20% Mieterhöhungen zulässig, sondern nur noch 15%. Mit diesem Instrument sollen Bestandsmieterinnen und –mieter besser vor unangemessen hohen Mietsteigerungen geschützt werden.

Der SPD-Ortsvereinsvorsitzende Ansgar Lottermann: „Das sozialdemokratisch geführte Wirtschaftsministerium schafft jetzt die Voraussetzungen für einen besseren Mieterschutz in Wendlingen. Gut, dass diese Art der Mietpreisbremse für Bestandsmieten jetzt kommt. Das ist bei uns besonders wichtig, damit Wohnen bezahlbar bleibt.“

Hintergrund des Kabinettsbeschlusses ist eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch, nach der die Länder ermächtigt werden, gegen überbordende Mieterhöhungen in bestimmten, vom Wohnungsmangel besonders betroffenen Gemeinden mit einer Rechtsverordnung vorzugehen. So kann die Landesregierung festlegen, dass die Bestandsmieten in diesen Gemeinden innerhalb von drei Jahren nicht mehr um bis zu 20%, sondern nur noch um maximal 15% erhöht werden dürfen – maximal jedoch bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

In den vergangenen Wochen hat die Landesregierung mit Hilfe des Statistischen Landesamts festgestellt, in welchen Gemeinden Baden-Württembergs die vom Bundesgesetz vorgegebenen Voraussetzungen für diese reduzierte Kappungsgrenze vorliegen. Das Bundesgesetz schreibt vor, dass die reduzierte Kappungsgrenze nur dort vorgeschrieben werden darf, wo eine besondere Gefährdung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gegeben ist. Diese Voraussetzungen sind in Wendlingen erfüllt. Denn hier liegt der sogenannte Wohnungsversorgungsgrad unter 100%. Hinzu kommt, dass die Mieten überdurchschnittlich hoch ausfallen und ein besonders hoher Anteil des hiesigen Nettoeinkommens für die Miete aufzuwenden ist.

 

Nach dem Kabinettsbeschluss soll nun die Stadt Wendlingen innerhalb von sechs Wochen Stellung nehmen. Nach der Auswertung der Stellungnahmen beschließt das Kabinett erneut. Die Rechtsverordnung soll noch im zweiten Quartal 2015 in Kraft treten. Im Laufe des Jahres rechnet die Landesregierung auch mit einem Beschluss des Deutschen Bundestags zur sogenannten Mietpreisbremse, die Neuvermietungsmieten nach oben begrenzen soll. Diese sollen in Zukunft ebenfalls nach oben begrenzt werden, nämlich auf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Auch in diesem Fall muss die Landesregierung dann per Rechtsverordnung feststellen, wo diese Mietpreisbremse zur Anwendung kommen darf und wo nicht.

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