Spenden für den SPD Ortsverein Wendlingen am Neckar
Wer verwendet Ihre Spende?
Ihre Spende wirkt. Sie wird für die politische Arbeit des SPD Ortvereines Wendlingen am Neckar verwendet. Auch wenn alle Aktiven im Ortsverein ehrenamtlich tätig sind, kostet Parteiarbeit Geld. Deshalb sind wir für jede Spende dankbar.
Warum braucht die SPD Spenden?
Die SPD finanziert ihre Arbeit zu einem großen Teil aus den Beiträgen und Spenden ihrer Mitglieder, Freundinnen und Freunde. Anders als bei anderen Parteien sind das im Einzelfall meist kleine Beträge. In der Summe aber ist das ein wichtiger Beitrag zur Aktionsfähigkeit der SPD vor Ort.
Bankverbindung SPD Ortsverein Wendlingen am Neckar
- Volksbank Mittlerer Neckar
- IBAN: DE53 6129 0120 0553 2440 00
Hinweis:
Bitte geben Sie Ihre Adresse im Verwendungszweck an, damit wir Ihnen am Ende des Jahres eine Spendenquittung zusenden können!
Hinweise zu Spenden an politische Parteien
Spenden an den SPD Ortsverein Wendlingen am Neckar sind steuerlich absetzbar: Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:
- Die Einkommensteuer ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei Eheleuten.
- Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 bzw. 3.300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Einkommenssteuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro. Diese Regelungen gelten nur für „natürliche Personen“. „Juristische Personen“, gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.
- Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.