SPD Wendlingen am Neckar

SPD Antrag zur Mietpreisbremse

Veröffentlicht am 26.11.2025 in Gemeinderatsfraktion

Angemessener Wohnraum zu bezahlbaren Preisen ist eines der wichtigsten Grundbedürfnisse.

Die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg gilt bis Ende dieses Jahres in 89 Städten und Gemeinden, u.a. in Wendlingen. Sie soll in Baden-Württemberg bis 2029 verlängert werden. Durch eine Änderung der Gebietskulisse werden aber ab 2026 Städte und Gemeinden rausfallen, darunter Wendlingen am Neckar.

Die SPD Gemeinderatsfraktion beantragte daher, dass der Gemeinderat eine vorgelegte Resolution fasst, um Wendlingen am Neckar wieder in die Gebietskulisse der baden-württembergischen Mietpreisbremse aufzunehmen.

Diesem Antrag wurde in der Sitzung am 25.11.2025 zugestimmt.

 

Antrag der SPD Fraktion

Die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg gilt bis Ende dieses Jahres in 89 Städten und Gemeinden, u.a. in Wendlingen. Sie begrenzt bei Wiedervermietung die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich höchstens 10 %. Sie darf innerhalb von drei Jahren um max. 15 % erhöht werden. Die Mietpreisbremse gilt nicht für Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen und ist daher kein Hemmnis für den Wohnungsbau.

Die Mieten in Wendlingen gehören landesweit zu den höchsten von vergleichbaren Städten: Laut Zensus 2022 liegen sie im Bestand bei durchschnittlich 8,48 € pro Quadratmeter, aktuelle Angebote laut Internetportalen sogar bei 12,21 € pro Quadratmeter kalt. Das ist für viele Mieterinnen und Mieter kaum noch bezahlbar.

Die Mietpreisbremse soll in Baden-Württemberg bis 2029 verlängert werden. Durch eine Änderung der Gebietskulisse sollen ab 2026 Städte und Gemeinden dazu kommen, noch mehr Städte und Gemeinden werden aber rausfallen. Ursprünglich waren das sogar Mannheim und Konstanz. Im Kreis Esslingen sind es z.B. Leinfelden-Echterdingen und eben Wendlingen am Neckar. Daran lässt sich eine erhebliche Schieflage der geplanten Gebietskulisse erkennen.

Ein Wegfall der Mietpreisbremse in Wendlingen würde die Situation vor Ort weiter verschärfen und hätte erhebliche soziale Folgen. Steigende Mietkosten kommen zu allgemeinen Preissteigerungen hinzu und belasten die Haushalte stark.

Wir beantragen daher, dass der Gemeinderat die von uns vorgelegte Resolution fasst, die Verwaltung sie dem Landesministerium für Landesentwicklung und Wohnen übermittelt und damit die Landesregierung auffordert, Wendlingen am Neckar wieder in die Gebietskulisse der baden-württembergischen Mietpreisbremse aufzunehmen. Dies könnte z.B. dadurch erfolgen, dass von den fünf vorliegenden Kriterien nicht vier, sondern bereits drei ausreichen, um in die Gebietskulisse aufgenommen zu werden.

 

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